Meyer Jens Fachanwalt für Familienrecht
Quelle: kanzleimeyer.de - Meyer Jens Fachanwalt für Familienrecht
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🤔 Häufig gestellte Fragen
Die Modifizierung des gesetzlichen Güterstands der Zugewinngemeinschaft greift immer dann, wenn beide Ehepartner keinen Ehevertrag abgeschlossen haben. Bei Fragen rund um den Zugewinn bietet die Kanzlei Meyer Jens Fachanwalt für Familienrecht in Lauenburg/Elbe neben der kompetenten Beratung die Prüfung von Anspruchsgrundlagen und die Entwicklung einer auf die individuelle Interessenlage abgestimmten Verhandlungsstrategie. Zunächst setzen wir auf eine Verhandlungslösung; falls nötig, vertreten wir Ihre Recht
Als Notar übernimmt Meyer Jens Fachanwalt für Familienrecht die notarielle Beurkundung und prüft Ihren Kaufvertrag, um vor Risiken zu schützen. Die Aufgaben des Notars umfassen den Entwurf, die Beurkundung und die Abwicklung des Kaufvertrages, das Aufzeigen von Risiken, das Aufklären über mögliche Folgen und das Unterbreiten alternativer Lösungsvorschläge. Der Vertrag wird nach Abstimmung vorlesen, und Neutralität zwischen Käufer und Verkäufer wird gewahrt.
Typische Regelungen einer Trennungs- und Scheidungsfolgenvereinbarung umfassen: Beendigung der Zugewinngemeinschaft und Vereinbarung der Gütertrennung, Trennungsunterhalt, nachehelicher Unterhalt, Gegenseitiger Erb- und Pflichtteilsverzicht, Aufhebung von gemeinschaftlichen Testamenten und Erbverträgen, Regelungen zu Einkommen- und Kirchensteuer samt Solidaritätszuschlag, Regelungen zu Scheidungskosten, Vermögensauseinandersetzung (insbesondere Verteilung der vorhandenen Immobilien), Regelung der vorhandene
Der Abschluss eines Lebenspartnerschaftsvertrags ist eine Möglichkeit, Streitigkeiten im Falle der Trennung von fortbestehenden eingetragenen Lebenspartnerschaften vorzubeugen. Hier können Regelungen sowohl für die Zeit der Lebenspartnerschaft als auch für den Trennungsfall getroffen werden. Häufige Beispiele sind die Vereinbarung einer Gütertrennung sowie Regelungen zu Unterhaltsansprüchen oder zum Versorgungsausgleich. Eine notarielle Beurkundung ist notwendig, da Lebenspartnerschaftsverträge weitreichend